Ratgeber · 2. Säule

Vergessene Guthaben der 2. Säule: So finden Sie sie wieder

Jedes Jahr verlassen Tausende von Menschen eine Stelle, ohne anzugeben, wohin ihre Austrittsleistung überwiesen werden soll. Das Geld ist nicht verloren: Es wartet, manchmal jahrzehntelang. So finden Sie heraus, ob irgendwo ein Teil Ihrer 2. Säule auf Sie wartet, und so holen Sie ihn zurück.

4 Min. LesezeitAktualisiert am

Das Wichtigste

  • Ohne Anweisung von Ihnen geht Ihre Austrittsleistung sechs Monate bis zwei Jahre nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Die Zentralstelle 2. Säule sucht anhand Ihrer AHV-Nummer kostenlos nach Ihren Guthaben.
  • Sind Ihre Guthaben gefunden, gehen sie an Ihre Pensionskasse oder werden auf einem Freizügigkeitskonto zusammengelegt.
Inhalt
  1. Wie geht ein Guthaben der 2. Säule verloren?
  2. Wie viel Geld wartet?
  3. So finden Sie heraus, ob Sie vergessene Guthaben haben
  4. Ihre Guthaben finden, Schritt für Schritt
  5. Wenn Ihre Guthaben gefunden sind
  6. Häufige Fragen

Wie geht ein Guthaben der 2. Säule verloren?

Wenn Sie einen Arbeitgeber verlassen, berechnet dessen Pensionskasse Ihre Austrittsleistung: das in Ihrer 2. Säule angesparte Kapital. Sie muss es an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen oder, wenn Sie keine haben, auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice Ihrer Wahl.

Erhält sie keine Anweisung, überweist sie das Geld frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Art. 4 Abs. 2 FZG). Darüber werden Sie nicht immer informiert, vor allem wenn Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind.

Die häufigsten Situationen:

  • ein Stellenwechsel, ohne Antwort auf das Schreiben der früheren Pensionskasse;
  • eine Phase der Arbeitslosigkeit, ein Urlaub oder eine Pause zwischen zwei Stellen;
  • ein Wegzug ins Ausland und später die Rückkehr in die Schweiz;
  • ein Umzug: Die Post geht an eine alte Adresse;
  • mehrere kurze Anstellungen, befristet oder in Teilzeit.

Wie viel Geld wartet?

Viel. Ende 2025 verwaltete die Stiftung Auffangeinrichtung BVG 21 Milliarden Franken an Freizügigkeitsguthaben, verteilt auf 1,6 Millionen Konten (Geschäftsbericht 2025). Ein Teil dieser Konten hat keinerlei Kontakt mehr zur Inhaberin oder zum Inhaber: Ende 2022 lagen auf Konten ohne gültige Adresse 5,6 Milliarden Franken (cash.ch).

Diese Guthaben werfen wenig ab: Ende 2025 verzinste die Auffangeinrichtung sie nur noch mit 0,1 %. Ein vergessenes Guthaben verliert also durch die Teuerung Jahr für Jahr an Wert.

So finden Sie heraus, ob Sie vergessene Guthaben haben

Jedes Jahr im Januar melden die Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen der Zentralstelle 2. Säule, die vom Sicherheitsfonds BVG geführt wird, alle Personen, für die sie ein Guthaben verwalten (Art. 24a FZG). Auf Anfrage vergleicht die Zentralstelle Ihre Personalien, insbesondere Ihre AHV-Nummer, mit diesen Meldungen.

Sie haben wahrscheinlich irgendwo Guthaben, wenn:

  • Sie in der Schweiz mit einem Lohn gearbeitet haben, der für den Anschluss an eine Pensionskasse ausreichte (mehr als 22 680 Franken pro Jahr beim selben Arbeitgeber, aktuelle Eintrittsschwelle);
  • Sie eine Stelle verlassen haben, ohne Ihre Austrittsleistung zu übertragen, oder sich nicht mehr daran erinnern;
  • Sie vor langer Zeit ein Schreiben einer Pensionskasse oder einer Freizügigkeitsstiftung erhalten haben, auf das Sie nicht reagiert haben;
  • das Sparguthaben aus einer früheren Stelle nicht auf Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis erscheint.

Ihre Guthaben finden, Schritt für Schritt

  1. Stellen Sie Ihre Angaben zusammen: Ihre AHV-Nummer (sie steht auf Ihrer Krankenversicherungskarte), Ihre früheren Namen und, wenn möglich, die Liste Ihrer früheren Arbeitgeber.
  2. Beantragen Sie die Suche bei der Zentralstelle 2. Säule. Das Formular finden Sie auf der Website des Sicherheitsfonds BVG. Die Suche ist kostenlos, die Antwort kommt per Post.
  3. Machen Sie Ihre Ansprüche geltend, und zwar bei jeder gemeldeten Einrichtung: Diese prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Auszahlung oder die Übertragung.
  4. Wählen Sie, wo das Geld angelegt wird: bei Ihrer aktuellen Pensionskasse, wenn Sie erwerbstätig sind, sonst auf einem Freizügigkeitskonto.

Mit libre-passage.com erledigen wir diese Schritte für Sie: Sie füllen in wenigen Minuten ein Online-Formular aus und unterzeichnen eine elektronische Vollmacht. Wir richten den Antrag in Ihrem Namen an die Zentralstelle 2. Säule, verfolgen die Antworten und legen Ihre Guthaben auf Wunsch auf einem einzigen Freizügigkeitskonto zusammen. Die Suche ist kostenlos und unverbindlich.

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Wenn Ihre Guthaben gefunden sind

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und einer Pensionskasse angeschlossen sind, sieht das Gesetz vor, dass Ihre Freizügigkeitsguthaben dorthin übertragen werden (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Ihr Vorsorgekapital ist dann an einem Ort vereint, und das kann Ihre Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall verbessern.

Andernfalls legen Sie sie auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice an. Das Gesetz erlaubt höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen (Art. 12 FZV): Oft ist das die Gelegenheit, verstreute Konten zusammenzulegen, um den Überblick zu behalten und doppelte Gebühren zu vermeiden.

Bar beziehen können Sie das Geld nur in bestimmten Fällen: endgültiger Wegzug aus der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, sehr kleiner Betrag, Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung oder ab fünf Jahren vor dem Referenzalter der AHV. Für einen Wegzug lesen Sie unseren Ratgeber Wegzug aus der Schweiz: Was geschieht mit Ihrer 2. Säule?

Häufige Fragen

Kostet die Suche bei der Zentralstelle 2. Säule etwas?

Nein. Die Zentralstelle 2. Säule führt die Suche kostenlos durch. libre-passage.com erledigt den Antrag für Sie, ebenfalls kostenlos. Wenn Sie Ihre Guthaben danach zusammenlegen möchten, werden Ihnen die Gebühren des Freizügigkeitskontos vor jeder Unterschrift offengelegt.

Wie lange dauert die Suche?

In der Regel einige Wochen: Die Zentralstelle vergleicht Ihre Angaben mit den Meldungen, danach antwortet jede betroffene Einrichtung.

Warum braucht es meine AHV-Nummer?

Sie ist die Kennung, die alle Vorsorgeeinrichtungen in ihren Meldungen verwenden. Ohne sie kann die Zentralstelle 2. Säule die Konten nicht Ihrer Person zuordnen.

Können meine Guthaben verschwinden?

Nein, sie bleiben geschuldet. Doch je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, sie einzufordern, und sie werfen sehr wenig ab. Es lohnt sich, früh zu suchen.

Quellen

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Regeln können sich ändern: Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

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