Ratgeber · 2. Säule

Stellenwechsel oder Arbeitslosigkeit: Was geschieht mit Ihrer 2. Säule?

Sie wechseln den Arbeitgeber, legen eine Pause ein oder sind arbeitslos? Ihre 2. Säule verschwindet nicht, aber Sie müssen angeben, wohin sie gehen soll. Hier erfahren Sie, was passiert, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

4 Min. LesezeitAktualisiert am

Das Wichtigste

  • Wenn Sie Ihre Stelle verlassen, teilen Sie Ihrer Pensionskasse mit, wohin sie Ihre Austrittsleistung überweisen soll.
  • Bei einem neuen Arbeitgeber geht sie an dessen Pensionskasse, sonst auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice.
  • Bei Arbeitslosigkeit bleiben Sie gegen Tod und Invalidität versichert, aber Ihr Alterssparkapital wächst nicht mehr.
Inhalt
  1. Was passiert, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen
  2. Sie haben einen neuen Arbeitgeber
  3. Eine Pause, ein Urlaub oder ein Austritt ohne neue Stelle
  4. Bei Arbeitslosigkeit: was versichert ist und was nicht mehr
  5. Sie machen sich selbstständig
  6. Fehler, die Sie vermeiden sollten
  7. Häufige Fragen

Was passiert, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen

Ihre Pensionskasse berechnet Ihre Austrittsleistung: alles, was Sie bei diesem Arbeitgeber in Ihrer 2. Säule angespart haben, einschliesslich Einkäufen und eingebrachter Guthaben. Sie schickt Ihnen eine Abrechnung und fragt Sie, wohin sie dieses Geld überweisen soll.

Die Austrittsleistung wird mit Ihrem Austritt fällig und ab diesem Zeitpunkt verzinst (Art. 2 FZG). Überweist die Pensionskasse sie nicht innert 30 Tagen, nachdem sie alle nötigen Angaben erhalten hat, schuldet sie zusätzlich einen Verzugszins.

Während eines Monats nach Ihrem Austritt sind Sie bei Ihrer früheren Pensionskasse noch gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert, solange Sie keiner neuen Pensionskasse angeschlossen sind (Art. 10 Abs. 3 BVG).

Sie haben einen neuen Arbeitgeber

Ihre Austrittsleistung muss an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden (Art. 3 FZG). Geben Sie Ihrer früheren Pensionskasse deren Angaben: Ihre Personalabteilung teilt sie Ihnen mit.

Wenn Sie noch Geld auf Freizügigkeitskonten oder -policen haben, sieht das Gesetz ebenfalls vor, dass es in Ihre neue Pensionskasse eingebracht wird (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Ein guter Moment, Bilanz zu ziehen und zu prüfen, dass kein altes Guthaben vergessen ging.

Eine Pause, ein Urlaub oder ein Austritt ohne neue Stelle

Ohne neue Pensionskasse wählen Sie eine Freizügigkeitseinrichtung: ein Konto bei einer Bankstiftung oder eine Police bei einer Versicherung. Sie können Ihre Austrittsleistung auf höchstens zwei Einrichtungen verteilen (Art. 12 FZV).

Wenn Sie keine Anweisung geben, überweist Ihre frühere Pensionskasse das Geld frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Art. 4 Abs. 2 FZG). Sie verlieren nichts, aber das Geld wird dort sehr tief verzinst, und man verliert leicht den Überblick.

Für Ihre Wahl lesen Sie unseren Ratgeber Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice: Was passt zu Ihnen?

Bei Arbeitslosigkeit: was versichert ist und was nicht mehr

Ihre Austrittsleistung geht auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice, wie bei einer Pause zwischen zwei Stellen.

Wenn Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung über einem bestimmten Tagesbetrag beziehen, versichert Sie die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Tod und Invalidität. Das Risiko Alter hingegen ist nicht versichert: Während der Arbeitslosigkeit wächst Ihr Alterssparkapital nicht mehr, abgesehen von den Zinsen Ihres Freizügigkeitskontos (aeis.ch).

Sie können diesen Schutz bei der Auffangeinrichtung freiwillig ergänzen. Ihre Arbeitslosenkasse gibt Ihnen Auskunft.

Mit 58 Jahren oder später entlassen? Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ihrem 58. Geburtstag auflöst, können Sie verlangen, bei Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert zu bleiben, auf Wunsch auch für das Alterssparen (Art. 47a BVG). Richten Sie den Antrag nach der Kündigung rasch an Ihre Pensionskasse.

Sie machen sich selbstständig

Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, unterstehen Sie nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie können dann die Barauszahlung Ihrer Austrittsleistung verlangen, um Ihre Tätigkeit zu finanzieren (Art. 5 Abs. 1 Bst. b FZG), oder sie auf einem Freizügigkeitskonto lassen.

Die Einrichtungen verlangen in der Regel, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wird, mit dem Nachweis, dass Sie bei der AHV als selbstständig erwerbend angeschlossen sind. Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, braucht es die schriftliche Zustimmung Ihres Ehegatten oder Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Das Schreiben Ihrer früheren Pensionskasse nicht beantworten: Das Geld landet bei der Auffangeinrichtung.
  • Konten verstreut lassen: Mehrere Freizügigkeitskonten bedeuten mehrere Auszüge, die Sie im Auge behalten müssen, und doppelte Gebühren.
  • Vergessen, ein altes Konto zu melden, wenn Sie einer neuen Pensionskasse beitreten.
  • Vorsorgeausweise wegwerfen: Sie sind die besten Belege für Ihre Guthaben.

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Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich, um anzugeben, wohin meine Austrittsleistung gehen soll?

Antworten Sie so bald wie möglich. Ohne Anweisung überweist Ihre frühere Pensionskasse das Geld sechs Monate bis zwei Jahre nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Sie können es jederzeit zurückholen, aber diesen Umweg vermeiden Sie besser.

Kann ich meine 2. Säule bei einem Stellenwechsel bar beziehen?

Nein. Eine Barauszahlung ist nur in bestimmten Fällen möglich: endgültiger Wegzug aus der Schweiz, selbstständige Erwerbstätigkeit oder eine Austrittsleistung, die kleiner ist als Ihr Jahresbeitrag. Sonst bleibt das Geld in der beruflichen Vorsorge.

Zahlt mir meine frühere Pensionskasse Zinsen?

Ja. Die Austrittsleistung wird ab Ihrem Austritt verzinst. Verzögert sich die Überweisung um mehr als 30 Tage, nachdem die Pensionskasse alle nötigen Angaben erhalten hat, kommt ein Verzugszins hinzu.

Muss ich während der Arbeitslosigkeit Beiträge für meine Altersvorsorge zahlen?

Die Arbeitslosenversicherung deckt die Risiken Tod und Invalidität, nicht aber das Alterssparen. Sie können sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern, um Ihren Schutz zu ergänzen.

Quellen

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Regeln können sich ändern: Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

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