Ratgeber · 2. Säule

Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice: Was passt zu Ihnen?

Zwischen zwei Stellen, bei Arbeitslosigkeit oder nach einem Wegzug muss Ihre 2. Säule bei einer Freizügigkeitseinrichtung angelegt werden. Sparkonto, Wertschriften oder Versicherungspolice: Jede Lösung hat ihre Vorteile. So vergleichen Sie.

4 Min. LesezeitAktualisiert am

Das Wichtigste

  • Ein Freizügigkeitskonto (Bankstiftung) wird verzinst und kann auch in Wertschriften angelegt werden.
  • Eine Freizügigkeitspolice (Versicherung) kann einen Schutz bei Tod oder Invalidität enthalten, der etwas kostet.
  • Sie können Ihre Guthaben auf höchstens zwei Einrichtungen verteilen und die Einrichtung wechseln.
Inhalt
  1. Wann braucht es ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice?
  2. Das Freizügigkeitskonto
  3. Die Freizügigkeitspolice
  4. So vergleichen Sie
  5. Höchstens zwei Einrichtungen
  6. Wann können Sie das Geld beziehen?
  7. Häufige Fragen

Wann braucht es ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice?

Sobald Sie eine Pensionskasse verlassen, ohne einer anderen beizutreten: Pause zwischen zwei Stellen, Arbeitslosigkeit, Urlaub, Wegzug ins Ausland mit Guthaben, die in der Schweiz bleiben, oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Bezug des Kapitals. Ihr Geld bleibt dann in der beruflichen Vorsorge, auf Ihren Namen, bis zu Ihrem nächsten Anschluss an eine Pensionskasse oder bis zur Pensionierung.

Die Wahl liegt bei Ihnen. Wenn Sie keine treffen, geht das Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Lesen Sie unseren Ratgeber zur Auffangeinrichtung.

Das Freizügigkeitskonto

Es wird von den Freizügigkeitsstiftungen der Banken angeboten, in zwei Formen, die sich oft kombinieren lassen:

  • Sparkonto: Das Kapital ist garantiert und wird zu einem heute bescheidenen Zinssatz verzinst. Geeignet, wenn Sie bald wieder einer Pensionskasse beitreten oder die Pensionierung näher rückt.
  • Wertschriftenlösung: Das Kapital wird nach einer von Ihnen gewählten Strategie in Fonds angelegt, mit einem mehr oder weniger hohen Aktienanteil. Die erwartete Rendite ist langfristig höher, aber der Wert schwankt und ist nicht garantiert.

Ein Freizügigkeitskonto enthält in der Regel keinen Risikoschutz: Im Todesfall wird das Kapital gemäss Reglement an Ihre Begünstigten ausbezahlt; bei Invalidität können Sie die Auszahlung verlangen.

Die Freizügigkeitspolice

Sie wird von Versicherungsgesellschaften angeboten. Ihr Kapital ist dort in der Regel garantiert, und Sie können einen Schutz bei Tod oder Invalidität hinzufügen, in Form eines Kapitals oder einer Rente.

Dieser Schutz hat seinen Preis: Ein Teil des Geldes finanziert die Risiken und die Kosten der Versicherung. Er kann sinnvoll sein, wenn Sie keinen anderen Schutz haben, zum Beispiel während einer längeren Pause. Lesen Sie die Bedingungen genau, insbesondere die Gebühren und den Anteil, der die Risiken finanziert.

So vergleichen Sie

  1. Ihr Anlagehorizont: Wenn Sie in einigen Monaten wieder einer Pensionskasse beitreten, genügt ein Sparkonto. Sind es noch zehn Jahre oder mehr bis zur Pensionierung, kann eine Wertschriftenlösung sinnvoll sein, je nach Ihrer Risikobereitschaft.
  2. Die Gebühren: Verwaltungsgebühren, Fondskosten (TER), Ein- oder Austrittsgebühren. Verlangen Sie sie schriftlich und vergleichen Sie sie über ein ganzes Jahr.
  3. Der Risikoschutz: Haben Sie bereits einen Schutz bei Tod oder Invalidität, über Ihren Arbeitgeber oder eine private Versicherung? Wenn ja, wäre eine Police mit Risikoschutz eine Doppelversicherung.
  4. Die Einfachheit: Ein einziges, gut gewähltes Konto ist besser als mehrere vergessene.

Höchstens zwei Einrichtungen

Das Gesetz erlaubt Ihnen, Ihre Austrittsleistung auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen zu verteilen (Art. 12 FZV). Manche nutzen das, um ihr Kapital bei der Pensionierung in zwei verschiedenen Jahren zu beziehen, was die Steuer senken kann. Die Steuerverwaltung Ihres Kantons gibt Ihnen Auskunft.

Sie können die Einrichtung auch später wechseln, zum Beispiel um verstreute Konten zusammenzulegen oder zu einer Wertschriftenlösung zu wechseln. Die Übertragung erfolgt direkt von Einrichtung zu Einrichtung: Das Geld fliesst nie über Ihr privates Bankkonto.

Wann können Sie das Geld beziehen?

Ihr Freizügigkeitsguthaben wird Ihnen im Referenzalter der AHV ausbezahlt. Sie können es frühestens fünf Jahre vorher beziehen und höchstens fünf Jahre länger behalten, wenn Sie weiterarbeiten (Art. 16 FZV).

Vorher kann es nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausbezahlt werden: Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, endgültiger Wegzug aus der Schweiz, selbstständige Erwerbstätigkeit, Invalidität oder sehr kleiner Betrag.

Ihre Guthaben sind verstreut? Mit libre-passage.com finden wir Ihre Konten über die Zentralstelle 2. Säule, und danach wählen Sie, wo Sie sie zusammenlegen: Sparkonto oder Wertschriftenlösung, online eröffnet. Die Suche ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Kostet ein Freizügigkeitskonto etwas?

Sparkonten sind oft ohne Kontoführungsgebühren. Wertschriftenlösungen haben Verwaltungsgebühren und Fondskosten, die je nach Einrichtung unterschiedlich sind. Verlangen Sie vor der Kontoeröffnung die vollständige Liste.

Kann ich auf einem Freizügigkeitskonto Geld verlieren?

Auf einem Sparkonto nicht: Das Kapital ist garantiert. Bei einer Wertschriftenlösung schon: Der Wert folgt den Märkten und kann sinken, vor allem kurzfristig.

Kann ich die Freizügigkeitseinrichtung wechseln?

Ja. Sie beauftragen die neue Einrichtung, die Übertragung von der bisherigen zu organisieren. Denken Sie an die Grenze von höchstens zwei Einrichtungen.

Was passiert, wenn ich wieder eine Stelle finde?

Ihre Freizügigkeitsguthaben müssen an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Denken Sie daran, ihr alle Ihre Konten zu melden.

Quellen

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Regeln können sich ändern: Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

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