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Was ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG?
Sie ist eine Stiftung, die von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden im gesetzlichen Auftrag gegründet wurde (Art. 54 und 60 BVG). Sie dient der beruflichen Vorsorge als Sicherheitsnetz. Ihre wichtigsten Aufgaben:
- Arbeitgeber anschliessen, die keiner Pensionskasse beigetreten sind, obwohl sie dazu verpflichtet wären;
- Arbeitslose versichern, und zwar gegen die Risiken Tod und Invalidität;
- Freizügigkeitskonten führen, insbesondere für Personen, die nicht angegeben haben, wohin ihre Austrittsleistung überwiesen werden soll.
Warum Ihr Geld dort liegen kann
Wenn Sie eine Stelle verlassen, ohne Ihrer Pensionskasse mitzuteilen, wohin sie Ihre Austrittsleistung überweisen soll, muss sie diese frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach Ihrem Austritt an die Auffangeinrichtung überweisen (Art. 4 Abs. 2 FZG).
Meistens ist die betroffene Person umgezogen, hat das Schreiben nicht erhalten oder es beiseitegelegt. Das Geld ist nicht verloren: Es liegt auf einem Konto auf ihren Namen. Nur weiss sie das nicht immer.
Die Zahlen
Ende 2025 verwaltete die Auffangeinrichtung 21 Milliarden Franken an Freizügigkeitsguthaben, verteilt auf 1,6 Millionen Konten (Geschäftsbericht 2025). Ende 2022 lagen auf Konten, deren Inhaberin oder Inhaber keine gültige Adresse mehr hatte, 5,6 Milliarden Franken.
Diese Guthaben werden sehr tief verzinst: Ende 2025 lag der Zinssatz bei 0,1 %. Mit der Teuerung verliert ein Guthaben, das dort ruht, an realem Wert.
Warum der Zinssatz so tief ist
Die Auffangeinrichtung muss den Nominalwert der Freizügigkeitsguthaben garantieren: Sie können dort kein Geld verlieren. Deshalb legt sie diese Gelder sehr vorsichtig an.
Seit 2020 erlaubt ihr das Gesetz zudem befristet, bei negativen Zinsen einen Teil dieser Gelder zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen; das hat sie von Mai 2022 bis März 2023 getan. Diese Möglichkeit endet im September 2027, und der Bundesrat hat dem Parlament vorgeschlagen, sie um sechs Jahre zu verlängern, bis zu einem Betrag von 10 Milliarden Franken (BSV).
So finden Sie heraus, ob Sie ein Konto haben
Die Auffangeinrichtung verweist auf die Zentralstelle 2. Säule: Mit einer einfachen und kostenlosen Anfrage erfahren Sie, ob Ihnen ein Konto gehört, bei ihr oder anderswo (aeis.ch).
Damit der Kontakt künftig nicht abbricht, teilen Sie Adressänderungen allen Ihren Vorsorgeeinrichtungen mit.
Ihr Guthaben wieder selbst in die Hand nehmen
- Sie arbeiten in der Schweiz: Ihr Guthaben muss in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers eingebracht werden (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Geben Sie der Auffangeinrichtung deren Angaben.
- Sie haben keine Pensionskasse: Sie können es auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice Ihrer Wahl übertragen, zum Beispiel um es mit anderen Guthaben zusammenzulegen oder entsprechend Ihrem Anlagehorizont anzulegen.
- Sie erfüllen eine Voraussetzung für den Bezug (Pensionierung, Wohneigentum, endgültiger Wegzug, selbstständige Erwerbstätigkeit, Invalidität): Sie können die Auszahlung beantragen.
Um die Lösungen zu vergleichen, lesen Sie unseren Ratgeber Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice: Was passt zu Ihnen?
Mit libre-passage.com finden wir alle Ihre Guthaben, bei der Auffangeinrichtung wie anderswo, und organisieren auf Wunsch deren Zusammenlegung auf einem einzigen Konto. Die Suche ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Suche startenHäufige Fragen
Ist mein Geld bei der Auffangeinrichtung sicher?
Ja. Sie garantiert den Nominalwert der Freizügigkeitsguthaben. Die Kehrseite ist eine sehr tiefe Rendite.
Kontaktiert mich die Auffangeinrichtung?
Sie schreibt an die letzte bekannte Adresse. Wenn Sie umgezogen sind, ohne sie zu informieren, erreicht Sie die Post nicht: So verlieren Konten den Kontakt zu ihren Inhaberinnen und Inhabern.
Kann ich mein Geld bei der Auffangeinrichtung lassen?
Ja, nichts zwingt Sie, es zu übertragen. Aber es wirft dort wenig ab, und ein Konto, um das Sie sich nicht kümmern, droht vergessen zu gehen. Vergleichen Sie mit anderen Freizügigkeitslösungen.
Was ist die Zentralstelle 2. Säule?
Sie ist eine Stelle des Sicherheitsfonds BVG, die weiss, wo sich die Vorsorgeguthaben befinden. Sie verwaltet kein Geld, teilt Ihnen aber kostenlos mit, bei welchen Einrichtungen Sie Guthaben haben.
Quellen
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG – Freizügigkeitskonten
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG – Kontaktlose Konten
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG – Geschäftsbericht 2025
- BSV – Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), SR 831.40
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Regeln können sich ändern: Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.